Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flugschule Air-Time Julia und Marcel Metzinger GbR (im Folgenden als „Flugschule" bezeichnet).
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
1.Teilnehmer und Anmeldung
Das Ziel der Flugschule ist es die Teilnehmer im Bereich Gleitsegeln nach den Richtlinien des deutschen Hängegleiterverbandes e.V. (DHV) auszubilden.
Eine Teilnahme an den Ausbildungskursen ist ab 14 Jahren möglich. Die Lizenz kann ab 16 Jahren erworben werden. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter. Die Einverständniserklärung muss der Flugschule vor Kursbeginn vollständig ausgefüllt vorliegen. Eine Vorlage ist auf der Homepage „www.air-time.de“ à „Über uns“ à „Downloads“ zu finden.
Eine Teilnahme an den Flugschulangeboten erfolgt auf eigene Gefahr.
Es wird empfohlen bei sämtlichen Versicherungsverträgen zu überprüfen, ob Flugunfälle umfasst sind.
Mit der Anmeldung versichert und bestätigt der Teilnehmer, dass er physisch und psychisch gesund ist und keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Teilnahme an einem Gleitschirmkurs ausschließen. Es wird ebenfalls daraufhin gewiesen, dass es sich beim Gleitschirmfliegen um einen Sport handelt, bei dem eine gute Grundkondition erforderlich ist.
Die Flugschule weist ausdrücklich darauf hin, dass während der praktischen Ausbildung knöchelstützende Schuhe getragen werden müssen, um das Verletzungsrisiko zu minimieren.
Es gilt das Kursprogramm der Flugschule. Den Anweisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten.
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die AGB´s gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
Die Anmeldung zu den Kursen kann über das Buchungsformular auf der Homepage, per Mail oder persönlich in der Flugschule erfolgen.
Nach der schriftlichen Anmeldung des Teilnehmers erhält er durch die Flugschule eine schriftliche Anmeldebestätigung. Mit dieser wird die Buchung für beide Seiten verbindlich.
Der Teilnehmer hat 12 Monate ab Kursbeginn Zeit die Inhalte des gebuchten Kurses in Anspruch zu nehmen. Anschließend verfällt dieser Anspruch, außer es wurden mit der Flugschule gesonderte Vereinbarungen getroffen.
2. Zahlung
Durch die verbindliche Buchung ist auch eine Anzahlung in Höhe von 100,00 € für den Grundkurs und Komplettkurs zu leisten. Diese ist innerhalb von einer Woche zu bezahlen. Der Restbetrag muss spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn unaufgefordert bezahlt werden. Alternativ kann der komplette Kursbetrag zeitgleich mit der Anzahlung bezahlt werden.
Bei verbindlicher Buchung einer Reise/Fortbildung, eines Schnupperkurses oder dem Höhenflugkurs ist grundsätzlich der gesamte Kursbetrag innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
Bei einer Kursanmeldung weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn ist mit der verbindlichen Buchung der gesamte Kurspreis vor Kursbeginn zu bezahlen.
Ist die Kursgebühr nicht innerhalb der vorgegebenen Frist eingetroffen, dann verfällt die Platzreservierung.
3. Kündigung durch den Teilnehmer
Bei Stornierung der verbindlichen Buchung durch den Teilnehmer wird der Betrag der Anzahlung für Bearbeitungsaufwand und Platzreservierung einbehalten.
Kündigt der Teilnehmer ab 14 Tagen vor Kursbeginn oder erscheint ohne triftigen Grund nicht zum Kurs müssen wir 50% des Kurspreises für die Deckung unserer Unkosten einbehalten.
Des Weiteren gelten folgende gesonderte Preise für die Stornierung einer Reise / Fortbildung:
12 bis 8 Wochen vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
8 bis 2 Wochen vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises
14 bis 0 Tage vor Reisebeginn oder Nichtantritt: 100% des Reisepreises
Die Flugschule empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4. Kündigung des Teilnehmers durch die Flugschule
Die Flugschule hat das Recht einen Ausbildungsvertrag zwischen der Flugschule und einem Teilnehmer ohne die Einhaltung einer Frist und ohne Rückerstattung der Kursgebühr zu kündigen, wenn folgende Gründe vorliegen:
· Der Teilnehmer hält sich nicht an die Anweisungen des Ausbildungspersonals und gefährdet sich und/oder andere Teilnehmer.
· Der Teilnehmer erscheint zum Kurs unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten.
· Sonstige Gründe, die eine Ausbildung des Teilnehmers für die Flugschule und das Ausbildungspersonals sowie für andere Teilnehmer unzumutbar machen.
5. Rücktritt durch die Flugschule
Da das Gleitschirmfliegen und damit auch die Ausbildungskurse stark vom Wetter abhängig sind, wird am Vortag eines Kurses ab 16 Uhr auf der Flugschulhomepage in der „Newsbox“ bekannt gegeben ob ein Ausbildungskurs stattfinden kann. Sollte aufgrund von schlechten Wetters ein Ausbildungskurs abgesagt werden kann der Teilnehmer einen anderen freien Termin innerhalb von 12 Monaten wählen. Dies kann per Mail, über das Buchungsformular auf der Homepage oder persönlich in der Flugschule erfolgen.
Es kann ebenso vorkommen, dass ein Ausbildungskurs nur tageweise stattfinden kann oder ein Ausbildungskurs vor Ort abgesagt werden muss. In diesen Fällen gilt ebenfalls, dass sich der Teilnehmer für die fehlenden Inhalte einen neuen freien Ausbildungskurstermin innerhalb von 12 Monaten wählen kann.
Sollte bei einem Ausbildungskurs die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann die Flugschule diesen Ausbildungskurs aus diesem Grund absagen.
Der Teilnehmer kann dann einen anderen freien Termin innerhalb von 12 Monaten wählen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren besteht in diesen Fällen nicht.
Bei Reisen / Fortbildungen kann es auch vorkommen, dass eine Reise / Fortbildung abgesagt werden muss, da die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.
Muss eine Reise / eine Fortbildung aus diesem Grund abgesagt werden, kann der Teilnehmer entweder seine Reise / seine Fortbildung innerhalb von 12 Monaten auf einen anderen Termin umbuchen oder die Gebühren werden dem Teilnehmer durch die Flugschule zurückerstattet.
6. Leistungen die nicht in Anspruch genommen wurden
Sollte ein Teilnehmer Kursleistungen aufgrund von eigens verschuldeten Gründen nicht in Anspruch nehmen, beispielsweise aufgrund von frühzeitiger Abreise, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr (auch nicht anteilig).
Muss ein Teilnehmer den Kurs aufgrund von einer Verletzung oder Krankheit abbrechen, kann der Teilnehmer einen anderen freien Termin wählen, um die fehlenden Kursinhalte nachzuholen (dies gilt nicht für Reisen und Fortbildungen). Dies kann per Mail, über unser Buchungsformular auf der Homepage oder persönlich in unserer Flugschule erfolgen.
Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.
7. Preise
Die aktuellen Preise zu den Kursen und Reisen sind auf der Flugschulhomepage einsehbar.
Die Preise beinhalten keine Transfer-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie eventuell anfallende Kosten für Lifte und Bergbahnen, außer diese sind in den Leistungen explizit als beinhaltet angegeben.
Prüfungsgebühren sind grundsätzlich nicht in den Kursgebühren enthalten.
Die Preise der Kurse beinhalten die in der jeweiligen Kursbeschreibung deklarierte Fluganzahl bzw. Höhenmeterangabe. Falls ein Teilnehmer eine höhere Fluganzahl bzw. mehr Höhenmeter benötigt, um die Prüfungsreife zu erreichen bzw. um das Kursziel zu erreichen, müssen die zusätzlichen Flüge bzw. Höhenmeter folgendermaßen abgerechnet werden (Aufpreise für unsere Flugschüler):
Im Grundkurs wird die komplette Flugausrüstung (Schirm, Gurtzeug, Helm, Funkgerät) durch die Flugschule dem Teilnehmer gestellt, anschließend muss eine eigene Ausrüstung über die Flugschule Air-Time gekauft werden. Es besteht auch die Möglichkeit eine Ausrüstung gegen zusätzliche Gebühr bei der Flugschule zu leihen.
Leihgebühren während der Höhenflugschulung:
· Komplettausrüstung 22,- € pro Flug
· Gleitschirm 10,- € pro Flug
· Gurtzeug mit Rettungsgerät 10,- € pro Flug
· Funkgerät 1,- € pro Flug
· Helm 1,- € pro Flug
8. Fremdgekaufte Ausrüstung
Die Flugschule trägt eine hohe Verantwortung für ihre Flugschüler. Die Flugschule wählt das Equipment welches sie an ihre Flugschüler verkauft oder verleiht sehr sorgfältig aus und das Ausbildungspersonal hat mit allen Modellen auch Flugerfahrung. Überraschungen mit exotischen Herstellern oder in die Jahre gekommenen Modellen will die Flugschule vermeiden. Die Angestellten wissen wo die Ausrüstungen her kommen und was mit ihnen bisher passiert ist. Die Flugschule wird keine Ausbildungen mit fremdgekaufter Ausrüstung durchführen.
9. Fortbildungen und Reisen
Der Teilnehmer bestätigt vor Fortbildungs-/Reiseantritt, dass er eine gültige Gleitschirmlizenz besitzt und seine benutzte Flugausrüstung zugelassen und flugtauglich ist (gültiger Check, ordnungsgemäß gepackte Rettung, usw.). Auch bestätigt der Teilnehmer, dass er eine gültige Flughaftpflichtversicherung besitzt. Knöchelstützende Schuhe, ein zugelassener Flugsporthelm (EN 966) und geschlossene, dünne Handschuhe werden von der Flugschule ausdrücklich empfohlen, ob diese von dem Teilnehmer getragen werden liegt in der eigenen Verantwortung des Teilnehmers.
Wird aufgrund der Wetterlage und der Entscheidung des Lehrpersonals ein Flugtag abgebrochen oder ausgesetzt und der Teilnehmer entscheidet sich dennoch mit dem Gleitschirm zu starten, dann handelt der Teilnehmer eigenverantwortlich. Eine Haftung des Lehrpersonals entfällt.
Flüge, die über den Bereich der Startstelle hinausgehen, erfolgen auf eigene Verantwortung des Teilnehmers.
10. Wettergarantie Fortbildungen und Reisen
Die Flugschule kann für ihre Reisen und Fortbildungen keine Wettergarantie geben.
Die Teilnahme erfolgt diesbezüglich auf eigenes Risiko.
Der Kursleiter hat die Möglichkeit den Flugbetrieb, abhängig von den Wetterbedingungen, jederzeit abzuändern oder einzustellen.
Bei den Reisen und Fortbildungen können aufgrund von schlechtem Wetter keine Inhalte nachgeholt oder Geld zurückerstattet werden.
11. Haftung des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, das von der Flugschule in Anspruch genommene Schulungsmaterial in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Für die Schulungsausrüstung der Flugschule besteht lediglich eine gesetzliche Haftpflichtversicherung, die für Drittschäden aufkommt.
Entsteht während der Schulung ein Schaden an der Schulungsausrüstung aufgrund von Nichtbefolgung der Fluglehreranweisung, haftet der Teilnehmer für diesen Schaden.
12. Flugaufträge
Bei allen Arten von Flugaufträgen, welche die Flugschule Air-Time erteilt, handelt der Flugschüler / Gleitschirmpilot eigenverantwortlich. Für Schäden in jeglicher Form übernimmt die Flugschule keine Haftung.
13. Gutscheine für Tandemflüge, Ausbildungskurse und Wertgutscheine
Gutscheine haben eine Gültigkeit von 36 Monaten ab Ausstellungsdatum zum Jahresende. Ausnahmen können im Einzelfall mit der Flugschule schriftlich vereinbart werden. Bei Verlust des Gutscheins erfolgt keine Erstattung.
Das Mindestalter für einen Tandemflug und die Ausbildungskurse beträgt 14 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
14. Verkauf
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Flugschule.
Stand: November 2023
Eine teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.